DFB-Sportgericht ahndet Vorfall beim OWL-Derby gegen SC Verl.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Arminia Bielefeld im Einzelrichterverfahren nach Anklage-Erhebung durch den DFB-Kontrollausschuss „wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger“ mit einer Geldstrafe in Höhe von 1.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 300 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2024 nachzuweisen wäre.
Grund für die Strafe: In der Nachspielzeit der Drittliga-Partie gegen den ostwestfälischen Nachbarn SC Verl (0:0) am 3. März 2024 lief während einer Unterbrechung eine Person aus dem Bielefelder Zuschauerbereich auf den Rasen. Der Ordnungsdienst führte diese umgehend wieder vom Feld. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.