DFB-Sportgericht ahndet Spielunterbrechung gegen FC Augsburg.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Borussia Mönchengladbach im Einzelrichterverfahren nach Anklage-Erhebung durch den DFB-Kontrollausschuss „wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger“ mit einer Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 6.500 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2024 nachzuweisen wäre. Der Kontrollausschuss regt diesbezüglich an, den Strafnachlass für Fan-Dialoge zu nutzen.
Grund für die Strafe: In der 13. und 18. Minute des Bundesliga-Spiels gegen den FC Augsburg (1:2) am 21. Januar hatten Mönchengladbacher Anhänger im Zuge der Protestaktionen gegen einen möglichen DFL-Investor diverse Gegenstände, vor allem Schokomünzen, auf den Rasen geworfen. Die Begegnung musste deshalb für sechseinhalb Minuten unterbrochen werden. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.