Bei zwei Partien wurden Gegenstände auf das Spielfeld geworfen.
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten VfL Bochum im Einzelrichterverfahren nach Anklage-Erhebung durch den DFB-Kontrollausschuss „wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger in zwei Fällen“ mit einer Geldstrafe in einer Gesamthöhe von 25.000 Euro belegt. Davon können insgesamt 8.200 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwendet werden. Der Verein hat den Strafanträgen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.
Grund für die Strafen: Im Auswärtsspiel bei Eintracht Frankfurt (1:1) am 10. Februar 2024 wurden aus dem Bochumer Fanblock in der 61. Minute diverse Gegenstände auf das Spielfeld geworfen, ohne dass es zu einer Spielunterbrechung kam. Die Strafe beträgt 5.000 Euro. Auch im Heimspiel gegen den FC Bayern München (3:2) am 18. Februar 2024 flogen Gegenstände aus dem VfL-Fanblock. Das Spiel musste aufgrund dessen für mehrere Minuten unterbrochen werden. Im Verlauf der Partie kam es zu weiteren längeren Unterbrechungen aufgrund geworfener Gegenstände. Die Strafe beträgt 20.000 Euro.