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DFB-Sportgericht: BVB muss 16.450 Euro Geldstrafe zahlen

Fans zündeten gegen RB Leipzig und bei U 23-Partie gegen SC Verl Pyrotechnik.


Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Borussia Dortmund im Einzelrichterverfahren nach Anklage-Erhebung durch den DFB-Kontrollausschuss „wegen dreier Fälle von unsportlichem Verhalten seiner Anhänger“ mit zwei Geldstrafen in einer Gesamthöhe von 16.450 Euro belegt. Der Verein hat den Urteilen zugestimmt, sie sind damit rechtskräftig.

Unmittelbar vor Beginn des Bundesligaspiels der BVB-Profis gegen RB Leipzig (1:4) am 2. April brannten Dortmunder Zuschauer zehn pyrotechnische Gegenstände ab, in der 19. Minute einen weiteren. Dazu lief nach dem Abpfiff ein Dortmunder Zuschauer auf das Spielfeld. Außerdem wurden zwischen der 21. und 40. Minute des Drittliga-Spiels der Dortmunder U 23 gegen den SC Verl (1:2) am 6. Mai im Dortmunder Zuschauerblock sieben pyrotechnische Gegenstände gezündet.

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