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Regionalliga Nord: Punktabzug für SSV Jeddeloh und TSV Havelse

Verbandsgericht in Hamburg ahndet nicht gezahlte Verbandsabgaben.

Dem SSV Jeddeloh und dem TSV Havelse werden in der laufenden Spielzeit der Regionalliga Nord drei Punkte abgezogen. Dies entschied in Hamburg das Verbandsgericht des Norddeutschen Fußballverbandes (NFV) nach einer mündlichen Verhandlung mit beiden Vereinen. Grund für den Punktabzug sind zu spät bezahlte Verbandsabgaben.

Die NFV-Spielordnung, Anhang 3 – Richtlinie für die wirtschaftlichen Zulassungsvoraussetzungen von Vereinen der Regionalliga Nord gibt unter Paragraf 3 vor: „Bei Nichtzahlung der Verbandsabgabe/Nichtstellung der Selbstschuldnerischen Bankbürgschaft: Bis zum 6. Juli des Jahres, in dem das Spieljahr beginnt, für das die Zulassung durch den Verein beantragt wird, erfolgt ein Punktabzug von drei Punkten.“

Beide Vereine sind dieser Verpflichtung zu Beginn dieser Spielzeit nicht nachgekommen und wurden von der zuständigen NFV-Kommission Prävention & Sicherheit/Zulassung über den Punktabzug informiert. Ein Einspruch beim NFV-Präsidium blieb ebenso erfolglos wie die Beschwerde beim NFV-Verbandsgericht. Nach der mündlichen Verhandlung unter der Leitung von Carsten Chrubassik (Hamburg) ist der Punktabzug inzwischen wirksam und muss vom NFV-Spielausschuss umgesetzt werden.

Zum Hintergrund: Seit dem Spieljahr 2020/2021 verzichtet der NFV auf ein wirtschaftliches Zulassungsverfahren für die Regionalliga Nord. Auf Wunsch der Vereine und nach anschließender Initiative des NFV-Regionalligaausschusses wurden gemeinsam neue Voraussetzungen zur Teilnahme an der Spielklasse erarbeitet. Diese beinhalten unter anderem die Zahlung einer Verbandabgabe (für Schiedsrichterkosten, Heimspielabgabe etc.) oder die Einreichung einer Selbstschuldnerischen Bankbürgschaft bis zu dem vorgegebenen Datum. Diese Voraussetzungen erfüllten beide Klubs nicht.

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