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WDFV liegen 36 Bewerbungen für Regionalliga West vor

Zulassungsverfahren für kommende Saison 2024/2025 läuft.


Am 2. April 2024 endete die Frist, um die Bewerbungsunterlagen für die kommende Saison in der Regionalliga West einzureichen. Insgesamt 36 Vereine haben beim Westdeutschen Fußballverband (WDFV) fristgemäß ihre Bewerbungsunterlagen für die Teilnahme an der Regionalliga West, Saison 2024/2025, vorgelegt.

Zu den Bewerbern zählen alle 18 Vereine, die bereits in der laufenden Spielzeit in der Regionalliga West vertreten sind. Hinzu kommen sechs Klubs aus der 3. Liga und mehrere Aufstiegskandidaten aus den dem WDFV zugehörigen Landesverbänden FV Mittelrhein (Mittelrheinliga), FV Niederrhein (Oberliga Niederrhein) und FLV Westfalen (Oberliga Westfalen).

Die folgenden Vereine haben die Bewerbungsunterlagen für die Teilnahme einer Mannschaft an der Herren-Regionalliga West, Saison 2024/2025, fristgerecht eingereicht:

3. Liga: DSC Arminia Bielefeld, Borussia Dortmund U 23, MSV Duisburg, FC Viktoria Köln, SC Preußen Münster, SC Verl 1924

Regionalliga West: Alemannia Aachen, Rot Weiss Ahlen, 1. FC Bocholt, 1. FC Düren, Fortuna Düsseldorf U 23, FC Gütersloh, 1. FC Köln U 21, Fortuna Köln, SV Lippstadt 08, Borussia Mönchengladbach U 23, Rot-Weiß Oberhausen, SC Paderborn 07 U 21, SV Rödinghausen, FC Schalke 04 U 23, SSVg Velbert 02, FC Wegberg-Beeck, SC Wiedenbrück, Wuppertaler SV

Oberliga Westfalen: ASC 09 Dortmund, Türkspor Dortmund, Spvgg. Erkenschwick, VfL Sportfreunde Lotte

Oberliga Niederrhein: ETB Schwarz-Weiß Essen, Germania Ratingen 04/19, KFC Uerdingen 05

Mittelrheinliga: SV Bergisch Gladbach 09, Bonner SC, Spvg Frechen, SV Eintracht Hohkeppel 1966, VfL 08 Vichttal

Der Westdeutsche Fußballverband ist Träger der Regionalliga West. Nach Prüfung auf Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen obliegen inhaltliche Prüfung und die Entscheidung über die Zulassung dem Fußballausschuss des Westdeutschen Fußballverbandes. Neben der sportlichen Qualifikation müssen die Vereine unter anderem die in den Richtlinien für das allgemeine Zulassungsverfahren einschließlich der technisch-organisatorischen Rahmenbedingungen (Mindeststandards) genannten Voraussetzungen erfüllen. Voraussichtlich im Laufe des Mai 2024 wird den Klubs ein Bescheid zugehen. Eine finale Entscheidung über die Zulassungserteilung oder Zulassungsverweigerung fällt nach Ausgang der sportlichen Entscheidungen.

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