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Leverkusen: Son-Einsatz erst im Finale möglich

Bayer-Angreifer ebenso wie Kölns Peszko für drei Pokalspiele gesperrt.

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Heung-Min Son vom Bundesligisten Bayer 04 Leverkusen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner nach einer zuvor an ihm begangenen sportwidrigen Handlung mit einer Sperre für die nächsten drei für ihn anstehenden DFB-Pokalspiele belegt. Das heißt: Der Südkoreaner ist nicht nur für das Achtelfinale gegen den 1. FC Kaiserslautern (3./4. März) gesperrt, sondern dürfte – im Leverkusener Erfolgsfall – auch in den nächsten beiden Runden nicht eingesetzt werden. Erst in einem möglichen Pokalfinale wäre Son wieder spielberechtigt. Die Sperre endet in jedem Fall mit Ablauf der Spielzeit 2016/2017, also spätestens am 30. Juni 2017.

Darüber hinaus ist Son für alle anderen Pokalspiele seines jeweiligen Vereins auf Landesebene, längstens jedoch für drei Pokalspiele auf Landesebene, gesperrt. Die Sperre endet in jedem Fall mit Ablauf der Spielzeit 2016/2017, also am 30. Juni 2017. Son war in der 78. Minute des DFB-Pokalspiels beim 1. FC Magdeburg (5:4 im Elfmeterschießen) am 29. Oktober 2014 von Schiedsrichter Daniel Siebert (Berlin) des Feldes verwiesen worden.

Auch Slawomir Peszko vom 1. FC Köln wurde nach seiner Roten Karte in der Pokalpartie beim MSV Duisburg (4:1 im Elfmeterschießen) vom DFB-Sportgericht für die nächsten drei Pokalspiele der „Geißböcke“ gesperrt. Die Kölner müssen in der Runde der letzten 16 Vereine beim Ligakonkurrenten SC Freiburg antreten.

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