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„Warmer Regen“ für Galopp- und Trabrennvereine

Bundesrat beschließt Neuregelung zur Rennwettsteuer-Rückerstattung.
Ab dem 1. Januar 2020 erhalten die deutschen Galopp- und Trabrennvereine die Rennwettsteuer-Rückerstattung von Buchmachern mit Sitz im Ausland, die Wetten auf deutsche Pferderennen veranstalten. Der Bundesrat hat der entsprechenden Änderung des Rennwett- und Lotteriegesetzes, die der Bundestag bereits am 7. November beschlossen hatte, auf seiner Sitzung am Freitag zugestimmt. Das gaben der Galopper-Dachverband („German Racing“) und der Trabrennverein Straubing kurz nach der Entscheidung bekannt.

Bisher war diese Rückerstattung, die den Rennvereinen für die Erfüllung ihres staatlichen Auftrags zur Zucht und Durchführung von Leistungsprüfungen zusteht, lediglich aus dem Steueraufkommen inländischer Wettanbieter erfolgt. Durch die Einbeziehung des Steueraufkommens ausländischer Wettanbieter wird eine seit 2012 bestehende Verwaltungspraxis vom Gesetzgeber korrigiert. Bis zu 96 Prozent dieser Steuer gehen nun – ebenso wie die Steuern inländischer Wettanbieter – im Zuweisungsverfahren an die Rennvereine.

Hohe sechsstellige Summe für Galopprennvereine pro Jahr

Dr. Michael Vesper (Foto), Präsident des Direktoriums für Vollblutzucht und Rennen erklärt dazu: „Das ist ein sehr guter Tag für den Rennsport. Viele haben mitgeholfen, den eigentlichen Willen des Gesetzgebers nun entsprechend zu verankern. Wir danken Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat für diese dringend benötigte Unterstützung.“

Die Rennvereine verwenden die Rückflüsse ausschließlich zur Deckung des für die Durchführung der Leistungsprüfungen erforderlichen Aufwands. Nach vorläufigen Schätzungen beläuft sich die zusätzliche Rückerstattung allein im Bereich des Galopprennsports auf einen hohen sechsstelligen Betrag pro Jahr.

Der Vorsitzende des Zucht- und Trabrennvereins Straubing, Josef Schachtner, der seit Oktober auch der Sprecher der deutschen Trabrennvereine ist, erklärt dazu: „Seit 2012 habe ich für dieses Ergebnis gekämpft. Insofern ist es ein Tag der Freude für mich persönlich, die deutschen Rennveranstalter und für den gesamten deutschen Trab- und Galopprennsport.“

Dass die Änderung des Rennwett- und Lotteriegesetzes innerhalb weniger Monate das Gesetzgebungsverfahren erfolgreich durchlaufen habe, sei der effektiven Interessensvertretung von Dr. Michael Vesper auf Bundes- und Länderebene zu verdanken. „Dr. Vesper spricht zurecht von einem großen Tag“, so Schachtner weiter: „Wir haben aus dem bayerischen Landwirtschaftsministerium zu jeder Zeit und an jeder Stelle immer die volle Unterstützung in unserem Anliegen erhalten. Die Rückerstattung ist für die Rennvereine existenziell wichtig, um auch in Zukunft Leistungsprüfungen abzuhalten und dadurch die Pferdezucht zu fördern.“

Über konkrete Zahlen und die Höhe der Mittelzuflüsse für die einzelnen Veranstalter zu sprechen, ist nach Ansicht Schachtners noch verfrüht. „Wir warten die ersten Monate des neuen Jahres ab und werden dann sehen, was wir erwarten dürfen. Jetzt dürfen wir erst einmal ein wenig feiern!“

Foto-Quelle: DOSB

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